Allgemeine Geschäftsbedingungen für Coaching-und Consulting Aufträge
Präambel:
Coaching und Consulting sind Dienstleistungen im psychologischen und beratenden Bereich. Sie umfassen Strategien des Selbstmanagements, der persönlichen Entwicklung, der Optimierung von Leistungen und der Unterstützung bei beruflichen Herausforderungen. Die Angebote richten sich an gesunde Personen und werden von ihnen selbst finanziert. Coaching- und Consulting-Prozesse basieren auf Vertrauen und erfordern eine gewisse Zeit. Die Teilnahme an Coaching- und Consulting-Sitzungen erfordert die Bereitschaft, sich selbst zu reflektieren, Verantwortung für eigene Entscheidungen zu übernehmen und neue Sichtweisen und Handlungsoptionen zu erkunden.
1. Der Coaching- oder Consulting-Vertrag:
Der Coaching- oder Consulting-Vertrag entsteht auf Initiative des Klienten. Er kommt nach einer Analyse der Ist-Situation und des gewünschten Sollzustandes des Klienten, der Vorlage eines Angebots und dem Abschluss eines schriftlichen Coaching- oder Consulting-Vertrags zustande. Im Vorfeld werden auch ethische Regeln im Umgang miteinander besprochen und respektiert.
2. Offenbarungspflicht:
Um den bestmöglichen Rahmen für Veränderungen im Verhalten und in der Einstellung sowie für alle erforderlichen Lernprozesse zu schaffen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass der Klient eine angemessene Offenheit gegenüber dem Coach zeigt und sich vollständig offenbart. Der Klient sollte alle Fragen ehrlich und nach bestem Wissen beantworten. Es ist wichtig zu betonen, dass der Klient selbst die Verantwortung für etwaige Konsequenzen trägt, die sich aus unvollständigen oder unwahren Angaben ergeben könnten.
3. Der Coaching- oder Consulting-Plan:
Nach einer umfassenden Analyse der aktuellen Situation des Klienten, seiner gewünschten Ziele und der ungenutzten oder blockierten Potenziale erhält der Klient einen Coaching-Plan. Gemeinsam besprechen wir diesen Plan im Detail, und der Coach steht dem Klienten beratend zur Seite, um alle im Plan festgehaltenen Punkte zu erläutern. Der Klient hat die Möglichkeit, aus dem Plan auszuwählen, welche Schritte er umsetzen möchte, bevor der Coaching-Vertrag abgeschlossen wird.
4. Leistungserbringung und Leistungsort:
Das Coaching oder Consulting wird online über Zoom durchgeführt. Der Klient erhält eine zusätzliche unterstützende Betreuung bei der Umsetzung des Coachingplans per WhatsApp. Die erbrachten Leistungen entsprechen der Leistungsbeschreibung des Angebots und den Vereinbarungen im Coaching- oder Consulting-Vertrag.
5. Mitwirkungspflicht:
Der Klient trägt die Verantwortung für die Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und gegebenenfalls empfohlenen Aufgaben und Lösungen. Sowohl für Erfolge als auch Unterlassungen sowie etwaige „Nebenwirkungen“ während des Coaching- oder Consulting-Prozesses besteht eine umfassende Offenbarungspflicht.
6. Geheimhaltung:
Alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Informationen über Geschäftsgeheimnisse oder als vertraulich eingestufte Daten werden von den Vertragspartnern zeitlich unbegrenzt vertraulich behandelt. Schriftliche Aufzeichnungen, die der Coach erstellt, dienen der sorgfältigen Arbeitsweise und sind unerlässlich. Der Coach verpflichtet sich, auch diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Jegliche Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach vorheriger Absprache zum Zwecke des Coachings oder Consultings angefertigt werden.
7. Vergütung:
Der Coach stellt dem Klienten für das Coaching oder Consulting das festgelegte Honorar in Rechnung, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Abrechnung erfolgt gemäß den getroffenen Vereinbarungen, ob es sich um Vorauszahlungen, monatliche Abrechnungen oder Pauschalbeträge handelt, welche im Coaching- oder Consulting-Vertrag detailliert festgelegt werden. Es ist dem Klienten nicht gestattet, gezahlte Honorare aus dem Coaching- oder Consulting-Vertrag zurückzufordern. Unentschuldigt nicht wahrgenommene Coaching- oder Consulting-Sitzungen sowie Absagen innerhalb von 3 Tagen vor dem vereinbarten Termin bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.
8. Haftung:
Der Coach steht dafür ein, das Coaching oder Consulting nach bestem Wissen und Können zu erbringen. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten sind ausgeschlossen. Der Klient trägt die Verantwortung für die Folgen, die sich ergeben, wenn er unvollständige oder unwahre Angaben macht. Gleichzeitig ist der Klient auch für die Konsequenzen verantwortlich, die sich aus der Nichterfüllung vereinbarter „Coaching- oder Consulting-Hausaufgaben“ sowie der Nichtumsetzung der erarbeiteten Lösungen ergeben.
9. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse:
Der Coach behält sich das Recht vor, bei unvorhergesehenen Umständen oder höherer Gewalt die vereinbarten Coaching- oder Consulting-Termine in einem angemessenen Zeitraum zu verschieben. Unter diesen fallen auch Leistungshindernisse des Coach, die durch unvorhersehbare Situationen wie Krankheit, Unfall oder ähnliches verursacht werden. In einem solchen Fall wird der Coach umgehend einen alternativen Termin vorschlagen, um den Coaching- oder Consulting-Prozess fortzusetzen.
10. Aufrechnung und Leistungsverweigerung:
Jegliches Recht des Klienten zur Aufrechnung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderung des Klienten wurde unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
11. Nutzungsrechte:
Die Coaching- oder Consulting-Konzeptionen und -Unterlagen sind durch das Urheberrecht geschützt. Alle Nutzungsrechte sind dem Coach vorbehalten. Eine Vervielfältigung ist nicht gestattet. Die bereitgestellten Materialien sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt. Jegliche weitere Verwendung der Konzeptionen und Unterlagen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Coach. Eine Veröffentlichung, auch in Auszügen, ist strengstens untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.
12. Sonstiges:
Änderungen und Ergänzungen der Coaching- oder Consulting-Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching- oder Consulting-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelungen möglichst nahe kommende Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Ludwigshafen/Rhein.
13. Besonderheiten, entstehend durch andere geschäftliche Interessen des Coaches oder Beraters (Interessenkonflikte):
Der Coach behält sich das Recht vor, Klienten abzulehnen, wenn es aufgrund anderer geschäftlicher Verpflichtungen des Coaches nicht möglich ist, diese zu betreuen (z. B. aufgrund von Interessenskonflikten in bestimmten Wirkungsgebieten oder ähnlichen Gründen). In solchen Fällen besteht seitens des Coaches oder Beraters keine Bereitschaft, Themen zu diskutieren, die durch andere Tätigkeitsbereiche des Coaches beeinflusst werden könnten, einschließlich politischer und rechtlicher Fragestellungen. Das Coaching oder Consulting beinhaltet keine Beratung zu Themen, die diese spezifischen Wirkungsbereiche betreffen, noch werden Empfehlungen für bestimmte Adressen im Rahmen der Coachings oder Beratungen ausgesprochen.